|
1.
Allgemeines
1.1 Für alle Lieferungen und sonstigen Leistungen gelten
ausschließlich die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen
1.2 Abweichende Bedingungen des Käufers, die der Verkäufer
nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch
wenn der Verkäufer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3 Einbeziehung und Auslegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen
regelt sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte
mit dem Käufer selbst ausschließlich nach dem
Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des
einheitlichen Gesetzes über den Abschluss von internationalen
Kaufverträgen über bewegliche Sachen, des einheitlichen
Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher
Sachen des UN-Kaufrechts sind ausgeschlossen.
1.4 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages
oder seiner Bestandteile lässt die Wirksamkeit der
übrigen Regelungen unberührt. Die Vertragspartner
sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet,
eine unwirksame Bestimmung durch eine ihrem wirtschaftlichen
Erfolg gleichkommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern
dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes
herbeigeführt wird; das gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger
Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist.
2. Angebote, Leistungsumfang und Vertragsabschluß
2.1 Vertragsangebote des Verkäufers sind freibleibend.
2.2 Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung
ist ausschließlich die Auftragsbestätigung des
Verkäufers maßgebend.
2.3 Änderungen der Konstruktion, der Werkstoffwahl,
der Spezifikation und der Bauart behält sich der Verkäufer
auch nach Absendung einer Auftragsbestätigung vor,
sofern diese Änderungen weder der Auftragsbestätigung
noch der Spezifikation des Käufers widersprechen. Der
Käufer wird sich darüber hinaus mit darüber
hinausgehenden Änderungsvorschlägen des Verkäufers
einverstanden erklären, soweit diese für den Käufer
zumutbar sind.
2.4 Teillieferungen sind zulässig.
2.5 die dem Angebot oder der Auftragsbestätigung zugrunde
liegenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß-
und Gewichtsangaben sind in der Regel nur als Annäherungswerte
zu verstehen, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet werden.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 die Preise gelten ab Werk ausschließlich MwSt, Verpackung
und sonstiger Versand- und Transportspesen, sofern nichts anderslautendes vereinbart
wurde.
3.2 Liegen zwischen Vertragsschluss und Auslieferung mehr
als 4 Monate, ohne dass eine Lieferverzögerung des
Verkäufers von diesem zu vertreten ist, kann der Verkäufer
den Preis unter Berücksichtigung eingetretener Material-,
Lohn- und sonstiger Nebenkosten, die vom Verkäufer
zu tragen sind, angemessen erhöhen. Erhöht sich
der Kaufpreis um mehr als 40%, ist der Käufer berechtigt,
vom Vertrag. zurückzutreten.
3.3 Berücksichtigt der Verkäufer Änderungswünsche
des Käufers, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten
dem Käufer in Rechnung gestellt.
3.4 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum
zahlbar, sofern in der Auftragsbestätigung keine anderweitige
Regelung erfolgt ist.
3.5 Bei schuldhafter Überschreitung der Zahlungsfrist
behalten wir uns vor, Mahngebühren in Höhe von
10% der Gesamtrechnungssumme zu berechnen.
3.6 Weitergehende Ansprüche aus (5) bleiben davon unberührt.
4. Aufrechnung und Zurückhaltung
4.1 Aufrechnung und Zurückhaltung sind ausgeschlossen,
es sei denn, dass die Aufrechnungsforderung unbestritten
oder rechtskräftig festgestellt ist.
5. Lieferfrist
5.1 Der Beginn einer von uns bestätigten
Lieferfrist oder eines Lieferzeitraumes setzt die Abklärung
aller technischen und kaufmännischen Fragen voraus.
5.2 Die Angabe eines Lieferzeitpunktes erfolgt nach bestem
Ermessen und verlängert sich angemessen, wenn der Käufer
seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mitwirkungshandlungen
verzögert oder unterlässt. Das gleiche gilt bei
Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere
Streik und Aussperrung sowie beim Eintritt unvorhergesehener
Hindernisse, die außerhalb des Willens des Verkäufers
liegen, z.B. Lieferverzögerung eines Vorlieferanten,
Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel
etc. Auch vom Käufer veranlasste Änderungen der
gelieferten Waren führen zu einer angemessenen Verlängerung
der Lieferfrist.
6. Gefahrübergang
6.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald
der Verkäufer die Ware dem Käufer zur Verfügung
gestellt hat und dies dem Käufer anzeigt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an
den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung
vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch, bis sämtliche,
auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung
zwischen Käufer und Verkäufer erfüllt sind.
7.2 Der Käufer ist zur Sicherungsübereignung oder
Verpfändung der Ware nicht befugt, jedoch zur weiteren
Veräußerung der Vorbehaltsware im geordneten
Geschäftsgang berechtigt. Die hieraus gegenüber
seinen Geschäftspartnern entstehenden Forderungen tritt
er hiermit dem Verkäufer bereits ab.
7.3 Wird die Ware vom Käufer be- oder verarbeitet,
erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf die gesamte
neue Sache. Der Käufer erwirbt Miteigentum zu dem Bruchteil,
der dem Verhältnis des Wertes seiner Ware zu dem der
vom Verkäufer gelieferten Ware entspricht.
7.4 Übersteigt der Wert sämtlicher für den
Verkäufer bestehenden Sicherheiten die bestehenden
Forderungen nachhaltig um mehr als 20 %, so wird der Verkäufer
auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach Wahl des
Verkäufers freigeben.
7.5 Der Verkäufer ist berechtigt, die Eigentumsvorbehaltsrechte
geltend zu machen, ohne vom Vertrag zurückzutreten.
8. Gewährleistung
8.1 Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft,
so hat der Käufer die Ware unverzüglich nach Erhalt,
soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang
tunlich ist, zu untersuchen, und, wenn sich ein Mangel zeigt,
dem Verkäufer unverzüglich Anzeige zu machen.Unterlässt
der Käufer diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt,
es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei
der Untersuchung nicht erkennbar war. Im übrigen gelten
die §§ 377 ff. HGB.
8.2 Die Gewährleistungsansprüche sind nach Wahl
des Verkäufers auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung
beschränkt. Bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder
Ersatzlieferung hat der Käufer das Recht, nach seiner
Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung
des Vertrages zu verlangen.
8.3 Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere
wegen Mangelfolgeschäden, soweit diese nicht aus dem
Fehlen zugesicherter Eigenschaften resultieren, sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder Verletzung wesentlicher Vertragspflichten des Verkäufers.
9. Haftung
9.1 Schadensersatzansprüche des Käufers
sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober
Fahrlässigkeit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
des Verkäufers oder des Fehlens schriftlich zugesicherter
Eigenschaften.
10. Widerrufs- und Rückgaberecht
1. Für Fernabsatzverträge mit Widerrufsklausel gilt folgendes:
Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von 2 Wochen nach Eingang der Ware zu widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber dem Verkäufer zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden.
2. Für Fernabsatzverträge mit Rückgabeklausel gilt folgendes:
Der Verbraucher hat das Recht, die Ware innerhalb von 2 Wochen nach Eingang zurückzugeben. Das Rückgaberecht kann nur durch Rücksendung der Ware oder, wenn die Ware nicht als Paket versandt werden kann, durch Rücknahmeverlangen ausgeübt werden; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
3. Für sämtliche Fernabsatzverträge gilt folgendes:
Die Kosten der Rücksendung trägt bei Bestellwert bis zu 40 € der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher darf die Ware vorsichtig und sorgsam prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als neu verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
11. Erfüllungsort / Gerichtsstand
10.1 Erfüllungsort für alle sich mittelbar oder
unmittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden
Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht,
ist der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige
Gerichtsort, sofern sich aus der Auftragsbestätigung
nichts anderes ergibt.
10.2 Ist der Besteller Vollkaufmann, wird als Gerichtsstand
der für den Firmensitz des Verkäufers zuständige
Gerichtsort vereinbart. Wir bleiben jedoch berechtigt, den
Besteller auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
Wechselburg, 2009
|